Gewährleistungsfristen im Bau

:

Wie Sie Ihre Rechte bei Baumängeln sichern und Fristen nicht verpassen

Die Gewährleistungsfrist im privaten Wohnungsbau beträgt nach BGB in der Regel 5 Jahre, nach VOB/B 4 Jahre ab Abnahme. Mängel müssen innerhalb dieser Zeit schriftlich angezeigt werden. Eine rechtzeitige und dokumentierte Abnahme, die Fristenkontrolle und die Einschaltung eines Sachverständigen sind entscheidend, um Ansprüche zu sichern.

Warum Gewährleistungsfristen für Bauherren so wichtig sind
Nach der Fertigstellung eines Bauvorhabens bzw. der Abnahme einer Bauleistung, beginnt nicht nur die Zeit der Nutzung, sondern auch eine rechtlich relevante Phase: die Gewährleistungsfrist. Sie legt fest, wie lange Bauunternehmen, Handwerker oder Planer für ihre Leistungen haften, falls sich nach der Abnahme Mängel zeigen. Diese Frist ist ein wichtiges Instrument für Bauherren, um die Qualität und Dauerhaftigkeit der Bauausführung abzusichern.

Gesetzliche Grundlagen und typische Fristen

Die Dauer der Gewährleistungsfrist richtet sich nach den vereinbarten Vertragsgrundlagen. Bei einem Bauvertrag auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuchs beträgt sie in der Regel fünf Jahre für Arbeiten an Bauwerken. Wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) vereinbart, gilt in den meisten Fällen eine Frist von vier Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei Wartungsarbeiten oder bei bestimmten technischen Anlagen.
Wichtig ist, dass die Frist mit der Abnahme beginnt. Der Tag der Abnahme sollte daher im Protokoll klar festgehalten werden, denn er ist der entscheidende Startpunkt für die Berechnung der Frist.

Was innerhalb der Frist zu beachten ist
Tritt ein Mangel auf, muss dieser nicht nur entdeckt, sondern auch innerhalb der laufenden Gewährleistungsfrist schriftlich angezeigt werden. Dabei ist entscheidend, dass die Anzeige rechtzeitig beim Unternehmer eingeht. Wer zu lange wartet, verliert unter Umständen seine Ansprüche.
Es ist empfehlenswert, kurz vor Ablauf der Frist eine gezielte Mängelprüfung durchführen zu lassen. Ein unabhängiger Bausachverständiger kann bei dieser Begehung helfen, auch versteckte oder unscheinbare Mängel zu identifizieren, die einem Laien oft entgehen.

Unterschied zwischen Mangel und Schaden
Wichtig zu wissen ist, dass nicht nur ein bereits eingetretener Schaden einen Anspruch auslösen kann. Auch ein bloßer Mangel, der möglicherweise erst später zu einem Schaden führen könnte, fällt unter die Gewährleistung. Das bedeutet: Sie müssen nicht warten, bis ein Schaden sichtbar wird – bereits eine fehlerhafte oder unvollständige Leistung kann reklamiert werden.


Häufige Missverständnisse vermeiden
Ein häufiger Fehler besteht darin, Mängel zu spät oder nur mündlich zu melden. Viele Bauherren glauben auch, dass ein innerhalb der Frist aufgetretener Mangel automatisch zur Nachbesserungspflicht des Unternehmers führt. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Mangel rechtzeitig und ordnungsgemäß gemeldet wird. Auch die Beweispflicht kann mit der Zeit schwieriger werden, weshalb eine frühzeitige und lückenlose Dokumentation so wichtig ist. Mängelrügen sollten stets schriftlich erfolgen und die gesetzte Frist klar benennen. Zudem ist es ratsam, regelmäßig eine Sichtprüfung des Bauwerks vorzunehmen.

Die Rolle der Dokumentation
Alle Unterlagen wie Bauverträge, Abnahmeprotokolle, Schriftwechsel mit den ausführenden Firmen und Beweisfotos sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Diese Dokumentation kann entscheidend sein, um den Anspruch zu untermauern. Ohne aussagekräftige Belege ist es oft schwierig, im Streitfall Recht zu bekommen.

Fristablauf – und dann
Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, erlöschen in der Regel alle Ansprüche auf Nachbesserung. Nur in seltenen Fällen, etwa bei arglistig verschwiegenen Mängeln, kann eine längere Haftung bestehen. Die Beweislage ist in solchen Fällen jedoch meist deutlich komplizierter.

Fazit
Die Gewährleistungsfrist ist ein zentrales Sicherheitsinstrument für Bauherren. Wer ihre Dauer kennt, Mängel systematisch erfasst und rechtzeitig meldet, minimiert das Risiko späterer kostspieliger Reparaturen. Eine enge Zusammenarbeit mit einem Bausachverständigen bietet zusätzliche Sicherheit, da er nicht nur fachlich bewerten kann, ob ein Mangel vorliegt, sondern auch die Beweissicherung professionell übernimmt.

Jan
Elsenhans
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Freier Architekt M.A.

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder bequem über unsere Online-Kontaktmöglichkeiten:
No items found.
notes
Jetzt kontaktieren